Autounfall mit dem Firmenwagen

Autounfall mit dem Firmenfahrzeug – Kfz Gutachter Hamburg

Autounfall mit dem Firmenwagen

Bei einem Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen, steht der Arbeitnehmer oft vor der Frage, ob er für Kosten des entstandenen Schadens aufkommen muss und die Höhe der Kosten. Ob und in welchem Ausmaß der Arbeitnehmer für die Schäden am Firmenwagen haften muss hängt von einigen Faktoren ab. Ein besonders wichtige Rolle spielt dabei die Kfz Versicherung des Arbeitgebers für das betreffende Auto. In der Regel schließen die Unternehmer eine Vollkaskoversicherung ab.
Der Arbeitnehmer haftet grundsätzlich nur für Schäden, die er seinem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zugefügt hat.

In verschiedenen Branchen sind die Beschäftigte eines Unternehmens mit Firmenfahrzeugen bzw. Dienstfahrzeugen unterwegs. Besonders Mitarbeiter im Außendienst, Berufskraftfahrer, oder Handelsvertreter sind auf einen Firmenwagen angewiesen. Somit ist die Anzahl der Firmenfahrzeug auf den Straßen sehr hoch. Über 60% aller Neuzulassungen sind Firmenwagen. So ist es vorhersehbar, dass es täglich vielen Verkehrsunfällen kommt.

Als Arbeitnehmer kannst Du bei einem Autounfall mit Fahrzeugschaden nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zum Kostenersatz herangezogen werden. Im folgenden Abschnitt erfährst Du mehr über die möglichen Fälle, in denen so etwas eintreten kann.

Was ist bei einem Unfall mit dem Firmenwagen zu beachten?

Bei einem Unfall mit Firmenwagen ist folgendes zu beachten:

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Wer haftet für Schäden auf einer Dienstfahrt?

Zunächst einmal muss es eindeutig sein, ob eine Dienstfahrt vorliegt oder nicht. Es handelt sich erst dann um eine Dienstfahrt, wenn ein betrieblicher Grund vorliegt. Jedoch kann es zur Problemen führen, wenn es aus betrieblicher Sich nicht zwingend erforderlich war. Das heißt die Notwendigkeit der Nutzung des Dienstwagens muss eindeutig erkennbar sein. Sollte es nicht notwendig gewesen sein, so kann die Fahrt nicht als Dienstfahrt als solches anerkannt werden. In so einem Fall, steht die Frage dann offen, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für den Schaden aufzukommen hat. Hier spielt die vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Wenn Du z. B. den Firmenwagen privat nutzt handelt es sich um keine Dienstfahrt, wenn Du aber eine vertragliche Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber getroffen hast den Firmenwagen auch privat zu nutzen, brauchst Du keine Bedenken zu haben. Solltest Du in einem Verkehrsunfall beteiligt sein wird die Firma bzw. die Versicherung den Schaden tragen.

Wer haftet für Schäden auf einer Dienstfahrt?

Zunächst einmal muss es eindeutig sein, ob eine Dienstfahrt vorliegt oder nicht. Es handelt sich erst dann um eine Dienstfahrt, wenn ein betrieblicher Grund vorliegt. Jedoch kann es zur Problemen führen, wenn es aus betrieblicher Sich nicht zwingend erforderlich war. Das heißt die Notwendigkeit der Nutzung des Dienstwagens muss eindeutig erkennbar sein. Sollte es nicht notwendig gewesen sein, so kann die Fahrt nicht als Dienstfahrt als solches anerkannt werden. In so einem Fall, steht die Frage dann offen, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für den Schaden aufzukommen hat. Hier spielt die vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Wenn Du z. B. den Firmenwagen privat nutzt handelt es sich um keine Dienstfahrt, wenn Du aber eine vertragliche Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber getroffen hast den Firmenwagen auch privat zu nutzen, brauchst Du keine Bedenken zu haben. Solltest Du in einem Verkehrsunfall beteiligt sein wird die Firma bzw. die Versicherung den Schaden tragen.

Wer haftet für einen Schaden am Firmenwagen, der nicht durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde?

Solltest Du einen Schanden am Firmenwagen wegen Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel falsches Tanken von Treibstoff oder Trunkenheit, verursacht haben, dann wirst Du als Mitarbeiter dafür haften müssen. In welchem Ausmaß, hängt von der Einstufung des fahrlässigen Handelns ab. Hier hat Dein Arbeitgeber die Entscheidungsgewalt. Grundsätzlich sind drei Stufen zu unterscheiden. Es wurden für Dienstwagenfahrer drei Grade von Fahrlässigkeit festgelegt. Diese sind: leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit. Je nach Einstufung der Sachlage, hängt auch die Beteiligung am Schadenersatz durch den Arbeitnehmer ab.

Unfall Firmenwagen Privatfahrt – wer muss zahlen?

Bist Du mit dem Firmenwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt und es handelt sich um eine Privatfahrt, so ist die Haftungsregelung für den Schaden in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte in Deinem Arbeitsvertrag deutlich festgelegt sein, dass der Firmenwagen auch zu privatem Zweck genutzt werden kann, dann Übernimmt der Arbeitgeber bzw. seine Versicherung die Kosten für den Verkehrsschaden.

Kratzer am Firmenwagen – wer muss zahlen?

Arbeitnehmer zahlen grundsätzlich nur bei fahrlässigem Handeln für Schäden an Firmenwagen. Darüber hinaus spielt die Versicherung, welche der Arbeitgeber abgeschlossen hat, eine wichtige Rolle. Zusätzlich ist die Vereinbarung im Arbeitsvertrag in der Regel entscheidend. Da auch ein Kratzer am Firmenwagen zu einem gewöhnlichen Schaden gezählt wird, musst Du nicht dafür haften. Ausgenommen sind natürlich arbeitsvertragliche Vereinbarungen.

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