Häufig gestellte Fragen?
Hier findest Du einige Fragen, die uns unsere Kunden gestellt haben…
Der Geschädigte muss im Rahmen der Schadensabwicklung nach einem Autounfall beweisen können, in welcher Höhe ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Da dem Geschädigten hierzu meist die Fachkenntnis fehlt, wird der Schaden durch einen Gutachter in einem sog. „Schadensgutachten“ untersucht und dann beziffert.
Bei einem Unfall, an dem der Geschädigte keine Mitschuld trägt, zahlt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten für das Fahrzeug des Geschädigten. Auch, wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Einen KFZ Gutachter können sowohl der Geschädigte als auch die Versicherung des Unfallverursachers beauftragen. Allerdings werden die Gutachterkosten vom Auftraggeber getragen. Sollte die Schuldfrage geklärt sein, so trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Wer übernimmt die Kosten für den Gutachter? In der Regel bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Gutachter, jedoch nicht bei einem Bagatellschaden (Schaden, der weniger als 1000 Euro beträgt).
Wurdest Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem Dein Fahrzeug beschädigt wurde, steht Dir ein Schadengutachten zu. Achtung: Um von Deinem Recht Gebrauch zu machen, sind die Daten des Unfallverursachers und das Kfz-Kennzeichen unbedingt erforderlich.
Wenn Du einen eigenen, unabhängigen Gutachter für Deinen Fahrzeug bestellst, dann übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Kosten im Regelfall nicht, außer Du hast das mit ihr vorher abgesprochen.
Viele Versicherungen haben hauseigene Versicherungsgutachter, die nicht immer unabhängig beurteilen, sondern tendenziell die Interessen ihres Arbeitgebers vertreten. Es besteht kein Zwang, den Gutachter von der Versicherung zu akzeptieren. Es wird empfohlen selbst einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
Sachverständigen oder zur Not durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Das Gutachten beziffert allerdings auch Wiederbeschaffungswert und Restwert eines KFZ, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist.
Zusammengefasst dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden ohne dem Einsatz einer Hebebühne von der Begutachtung bis zur Fertigstellung ca. 5 Stunden, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Sollte jedoch ein Restwert ermittelt werden ist davon auszugehen, dass die Gutachtenerstellung 1 bis 2 Tage dauern kann.
Sind beide gleichermaßen schuld, trägt die Versicherung des Unfallverursachers 50 Prozent der Gutachterkosten. Die andere Hälfte des Gutachtens ist vom Auftraggeber zu tragen. Auch Quoten von 30 zu 70 Prozent oder 60 zu 40 Prozent sind möglich.
Autounfall?
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