
Nach einem Unfall: Was tun als Geschädigter?
Ein Autounfall jeglicher Art ist ärgerlich. Jeder Verkehrsunfall bringt auch für den Geschädigten einige Punkte mit sich. damit der Geschädigte nicht auf die Kosten sitzen bleibt. Du solltest es unbedingt vermeiden, dass der Fall „Unverschuldeter Unfall – Versicherung zahlt nicht“ eintritt.
Glücklicherweise ist ein Verkehrsunfall nicht für Jeden alltäglich. Ensprechend viele Fragen stellen sich bei einem Verkehrsunfall dem Geschädigten. Mit einem Kfz Gutachter bist Du jedoch auf der sicheren Seite und vermeidest Fehler bei der Schadensregulierung. Unsere Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung stehen Dir zuverlässig zur Seite. In diesem Abschnitt findest Du Informationen zu folgenden Punkten:
- Was tun als Geschädigter nach einem unverschuldetem Unfall?
- Richtiges Vorgehen und Ablauf Geschädigter
- Verkehrsunfall: Polizei rufen bei einem Autounfall?
- Unfall beschreiben - richtig gemacht!
- Sollte ich den Autounfall der Versicherung melden?
- Deine Rechte und Ansprüche bei einem Autounfall
- Bei einem Autounfall einen Kfz Gutachter bauftragen?
- Solltest Du einen Anwalt einschalten bei Autounfall?
- Solltest Du einen Autounfall ohne Versicherung regeln?
Was tun als Geschädigter nach einem unverschuldetem Unfall?
Egal ob es nur ein Parkrempler ist oder es richtig gekracht hat – in beiden Fällen solltest Du ertsmal Ruhe bewahren. Sollte es zu Personenschaden gekommen sein, solltest Du unverzüglich den Krankenwagen und die Polizei anrufen. Meist sitzt der Schok tief und die große Frage, „Unfall – was tun als Geschädigter?“, stellt sich. Im folgenden Abschnitt erfährst Du wie Du dich als Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten sollst.
Unsere Kfz Gutachter in Hamburg sind für Dich im Einsatz
Bürozeiten
Montag
08:00 – 23:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 23:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 23:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 23:00 Uhr
Freitag
08:00 – 23:00 Uhr
Samstag
08:00 – 23:00 Uhr
Sonntag
08:00 – 23:00 Uhr
Richtiges Vorgehen und Ablauf als Geschädigter
Egal ob Geschädigter oder Unfallverursacher, die erste Aufgabe ist die Absicherung der Unfallstelle. Du solltest es vermeiden, dass die Unfallstelle eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Schalte die Warnblinker an, ziehe die Sicherheitsweste an und stelle das Warndreieck auf.
Nun ist es sehr wichtig, dass Unfallgegner und der Geschädigte ruhig bleiben und man sich nicht gegenseitig Vorwürfe macht. In den meisten Fällen steht auch Dein Unfallgegner unter Schock und ist auch mit der Situation am Unfallort überfordert. Sobald Unfallverursacher und Geschädigter einmal durchatmen konnten, solltet Ihr gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Tipp: Einen Unfallbericht kannst Du Dir auf unsere Seite downlaoden. Dabei solltest Du unbedingt Deine Kontaktdaten und Versicherungsdaten mit dem Unfallverursacher austauschen. Der Unfallbericht hilft sowohl Dir als auch den Unfallgegner bei der späteren Schadensregulierung. An der Unfallstelle solltest weder Du noch Dein Unfallgegner ein Eingeständnis der Schuld abgeben oder abstreiten, solch eine Aussage kann sonst bei einer späteren Verhandlung gegen Dich verwendet werden. Vermeide auf jeden Fall ein voreiliges Schuldeingeständnis an der Unfallstelle.
Sollte Dein Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall einen großen Schaden davon getragen haben oder es sich sogar um einen Totalschaden handeln, sodass Dein Auto nicht fahrbereit ist, dann musst Du es abschleppen lassen. Sollte die Schuldfrage klar sein und die Schadenskosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, dann wird die Versicherung des Unfallverursachers auch die Abschleppkosten übernehmen.
Solltest Du den direkten Unfallverursacher nicht an der Unfallstelle antreffen, beispielsweise bei einem Fahrerflucht, solltest Du Deinen Automobilclub (ADAC, ACE) anrufen. Um die Kfz Versicherung des Unfallverursachers herauszufinden, kannst Du den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Allerdings benötigst Du mindestens das Kennzeichen und das Unfalldatum. Mit diesen Informationen erhälst Du die Versicherungsdaten des Unfallverursachers.Sollte jedoch der Unfallverursacher aus dem Ausland sein, so kann Dir der Zentralruf der Autoversicherer nicht weiterhelfen. Dafür ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V (DBGK) zuständig. Du kannst aber auch unsere Kfz Gutachter kontaktieren und wir übernehmen dies gern für Dich.
Verkehrsunfall: Polizei rufen bei einem Autounfall?
In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, wenn Du die Polizei bei einem Verkehrsunfall anrufst. Der wohl wichtigste Fall ist, wenn es sich um Personenschaden oder größere Sachschäden handelt. Aber auch bei komplexen Unfallsituationen, zum Beispiel mehrere Unfallbeteiligte, oder die Unfallgegner sind zerstritten und es herscht keine Kooperationsbereitschaft ist es wichtig die Polizei zu kontaktieren. Die gleiche Vorgehensweise ist, wenn Du als Unfallgeschädigter den Unfallgegner nicht kennst.
Nach dem Eintreffen der Polizei, beginnt die polizeiliche Unfallaufnahme. Dokumente, so wie Fotos und Protokolle, sind eine wichtige Grundlage für die Polizei und auch für die Haftpflichversicherung. Deshalb ist die bildliche Aufnahme vom Unfallort dringend zu empfehlen. Bei klassischen Bagatellschäden, wie zum Beispiel kleine Blechschäden, sollten sich sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte den ganzen Aufwand ersparen. Dann ist es zu empfehlen, dass sich Unfallgegner und Unfallopfer sich so einig werden.
Durch den Einsatz der Polizei entstehen für Dich keine Kosten, denn die Aufnahme des Verkerhsunfalls der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung dient. Eine offizielle Frist für die Schadensaufnahme durch den Gesetzgeber gibt es nicht. Jedoch wird empfohlen solch eine Schadensmeldung und auch die Sichtung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden durchzuführen.

Du hattest einen Unfallschaden?
Jetzt gratis Rückruf von Deinem Kfz Gutachter Hamburg anfordern!
Unfall beschreiben - richtig gemacht!
Du solltest die Unfallbeschreibung nicht unterschätzen. Denn besonders, wenn es um die Schuldfrage geht bekommt die Unfallbeschreibung ihre Wichtigkeit. Besonders für die Zahlung von Schadenersatz durch die gegnerische Versicherung, ist die genaue Beschreibung des Geschehens an der Unfallstelle entscheidend. Dementsprechend solltest Du Dir unmittelbar nach dem Unfall einige Minuten nehmen, um den Unfallbericht zu schreiben. Dies sollte unabhängig von der Aufnhame des Verkehrsunfalls durch die Polizei erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass bereits nach wenigen Tagen der tatsächliche Unfallhergang nicht mehr korrekt wiedergegebn werden kann, das zur widersprüchlichen Aussagen vor einem Verkehrsgericht führen kann.
Der eigen erstellte Unfallbericht ersetzt natürlich nicht die Arbeit eines unabhängigen Kfz Gutachter. Es wird empfohlen einen neutralen Kfz Gutachter hinzu zu ziehen. Der Kfz Gutachter kann den realistischen Wert und die Art des Unfallschadens an Deinem Auto einschätzen. Darüber hinaus kann der Kfz Gutachter Dich über Deine Rechte und Pflichten aufklären sowie Dir die Unfallabwicklung erläutern, wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung, Restwert des Unfallfahrzeugs oder die Wertminderung. Hierbei übernimmt die Kfz Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Kfz Gutachters.
Sollte ich den Autounfall der Versicherung melden?
Ganz gleich ob Du der Unfallverursacher oder der Geschädigte bist, solltest Du unmittelbar nach dem Verkehrsunfall den Unfall bei Deiner Versicherung melden. Es ist nicht unüblich, dass bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht ganz eindeutig ist. Somit kommt es zu einer anteiligen Übernahme der Schadenkosten, die sogegannte Teilschuld greift ein. Hierbei wird die Teilschuld vor einem Verkehrsgericht geklärt oder die Versicherer einigen sich untereinander.
Viele Versicherungen versuchen leider den zu leistenden Schadensersatz an Deinem Fahrzeug unnötig zu drücken. Eine besonders gängige Vorgehensweise der Versicherer ist das Hinzuziehen des eigenen Kfz Gutachters. Der Kfz Gutachter der Versicherung wird dann versuchen den Schaden an Deinem Auto und auch den Wert Deines Autos unnötig niedrig anzusetzen. Ein solches Gutachten solltest Du definitiv ablehnen und musst diesen nicht akzeptieren. Dir als Geschädigten steht es offen welchen Kfz Sachverständiger Du mit der Aufnahme des Schadens und der Erstellung des Kfz Gutachten beauftragen möchtest. Tipp: Beauftrage immer einen neutralen und unabhängigen Kfz Gutachter. Die Kosten hierfür übernimmt die Haftpflichversicherung des Unfallverursachers.
Deine Rechte und Ansprüche bei einem Autounfall
Bist Du in einem Verkehrsunfall beteiligt und bist nicht der Unfallverursacher, dann solltest Du über Deine Rechte und Ansprüche gewissheit haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass vielen Geschädigten der Umfang des Schadenersatzansprüches gar nicht bekannt ist. Du kannst für den gesamten Schaden einen aktiven Schadenersatz verlangen. Eine Reihe von Ansprüchen und damit verbundenen Kosten lassen sich beim Unfallverursacher gelten machen. In der Regel übernimm die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegers diese Kosten. Die wichtigsten Punkte, die Du beachten muss sind:
- Ein neutrales Kfz Gutachten, indem Du den Kfz Sachverständigen selbst wählen darfst.
- Als Geschädigter kannst Du die Werkstatt selbst wählen. Du bist nicht verpflichtet Dein Auto bei einer von der Versicherung vorgeschlagenen Werksatt reparieren zu lassen.
- Du hast Anspruch auf einen Nutzungsausfall, besonders bei einer gewerblichen Kfz-Nutzung.
- Schmerzensgeld, sofern Du einen ärztlichen Nachweis vorliegen kannst.
- Du kannst ebenso einen Anwalt hinzuziehen, dessen Kosten der Unfallverursacher bzw. seine Kfz Haftplichtversicherung übernimmt.
- Du hast Anspruch auf einen Mietwagen
Sofern Du den Unfall nicht verursacht hast und der Geschädigte bist, solltest Du die oben aufgeführten Ansprüche definitiv nutzen. Damit ersparst Du Dir viel Zeit und die Schadensregulierung kann einen angenehmen Verlauf annehmen. Zu beachten ist jedoch, dass Du für alle in Anspruch genommenen Leistungen die entsprechende Nachweise der Versicherung vorlegen kannst. Zum Beispiel solltest Du einen Atest von Deinem Arzt haben, wenn Du den Anspruch auf Schmerzensgeld stellen willst.
Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, so kann es zu einer anteiligen oder vollständigen Übernahme der Kosten durch Dich kommen. Deshalb ist es umso wichtiger die Schuldfrage zu beginn zu klären. Ein Verkehrsgericht kann aber auch entscheiden zu welchem Teil Du Schuld an dem Verkehrsunfall hast. Allerdings werden bei einer Teilschuld die genannten Ansprüche nur anteilig gedeckt.

Du hattest einen Unfallschaden?
Jetzt gratis Rückruf von Deinem Kfz Gutachter Hamburg anfordern!
Bei einem Autounfall einen Kfz Gutachter bauftragen?
Bist Du in einem Verkerhsunfall undverschuldet beteiligt und bist der Geschädigte, so solltest Du dich definitiv an einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter wenden. Es ist nicht unüblich, dass Geschädigte nach einem Unfall direkt zu einer Werkstatt fahren. Um jedoch einen präzisen und realistischen Überblick über die Höhe der Schadenskosten zuerhalten, ist es meist nicht zu empfehlen eine klassische KFZ-Werkstatt aufzusuchen. Sinnvoller ist, einen kompetenten und neutralen Kfz Gutachter mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen. Der Kfz Gutachter kann als unabhängiger Partner eine seriöse Bewertung über die Schadenhöhe abgeben. Das erstellte Gutachten kann sowohl vor der gegnerischen Versicherung aus auch bei einer Gerichtsverhandlung standhalten.
Beachte insbesondere, dass Du Dir den Kfz Gutachter selbst aussuchst. Tipp: Schau im Internet nach, lese die Bewertungen einiger Kfz Gutachter, frag bei Deinen Bekannten nach einem kompetenten Kfz Gutachter. Gehe auf keinen Fall auf das Angebot der gegnerischen Versicherung ein, den Schaden durch einen Kfz Gutachter der Versicherung ermitteln zu lassen. Als Geschädigter kommen da keine Kosten auf Dich zu, sondern die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten.
Das HR-Sachverständiger Büro in Hamburg und Umgebung steht Dir mit Rat und Tat als neutraler Experte zur Seite. Unsere Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung sind Deine Ansprechpartner bei Verkehrsunfällen.
Solltest Du einen Anwalt einschalten bei Autounfall?
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt hinzu zu ziehen. Allerdings kannst Du auf den juristischen Beistand nicht verzichten, wenn es vor einem Verkehrsgericht zu einer Verhandlung kommt. Auch ohne einer Gerichtsverhandlung ist das Einschalten eines Anwalts nach einem Autounfall ratsam. Ein Rechtsanwalt auf dem Fachgebiet Verkehrsrecht ist ein kompetenter Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall. Du erhählst sinnvolle Tipps, wie Du Dich zum Thema Schmerzensgeld oder dem Umgang mit der gegnerischen Versicherung verhalten sollst. Als Geschädigter kommen auch hier keine Kosten auf Dich zu. Die Anwaltskosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Wir von HR-Sachverständiger Büro arbeiten mit kompetenten Fachanwälten zusammen. Du kannst von unserem Netzwerk profitieren und sparst Dir sogar der Gang in die Anwaltskanzlei. Wir übernehmen für Dich die Kommunikation.
Solltest Du einen Autounfall ohne Versicherung regeln?
Es gibt Situationen, in denen der Unfallverursacher den Schaden lieber selbst regulieren will. Ohne seine Versicherung einzuschalten. Dies hat natürlich einige Vorteile für den Unfallverursacher. Seine Kfz Versicherung wird seine Schadenfreiheitsklasse nicht Hochstufen und meistens führt so etwas zu einem „Handeln“, sodass die erstattete Summe deutlich unter der Höhe der Schadenskosten liegt. Demzufloge ist es immer ratsam einen Kfz Gutachter zu beauftragen, wenn Du den Schadensausmaß nicht genau einschätzen kannst.
Autounfall?
Kompetente Betreuung vom unabhängigen und annerkannten Kfz Gutachter. Unsere Kfz Gutachter sind für Euch in Hamburg und Umgebung da: 040 822 170 115