Unfall als Geschädigter –Was tun?
Unfall als Geschädigter – was nun?
Ganz egal wie vorsichtig Du beim Autofahren bist. Eine Autofahrt birgt immer auch das Risiko eines Unfalls. Eben war alles noch in Ordnung und im nächsten Moment knallt es.
Als Geschädigter solltest Du schnell reagieren, um Deine Ansprüche geltend zu machen. Du solltest von Deinem Recht Gebrauch machen und einen unabhängigen Kfz Gutachter einschalten. In diesem Beitrag erfährst Du vorauf Du als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall achten solltest.
Worauf musst Du bei einem Unfall als Geschädigter achten?
Je nach Unfallart können unterschiedliche Schritte erforderlich sein. Bei einem sogenannten „Parkrempler“ ist der Schaden in der Regel kleiner als bei einem Auffahrunfall. Wichtig ist immer, dass Du bei einem Unfall jeglicher Art als Geschädigter die Ruhe bewahrst. Achte unbedingt darauf, dass Du Dir einen unabhängige Kfz Gutachter zu Hilfe holst.
Unfall als Geschädigter – die richtige Vorgehensweise
Bei einem eher leichtem Unfall, neigen viele Geschädigte dazu, weder die Polizei zu verständigen noch eventuelle Zeugen hinzu zu ziehen. Jedoch solltest Du auch bei kleineren Autounfällen immer die Polizei rufen. Vorher solltest Du aber die Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck mit Abstand zum Unfallfahrzeug aufzustellen), Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten und sich die Kontaktdaten und das Autokennzeichen des Unfallgegners aufnehmen.
Die Schulfrage sollte möglichst an der Unfallstelle geklärt werden. Denn nicht selten kommt es später zur Streitigkeiten mit dem Unfallgegner. Zögere nicht und kontaktiere das versicherungsunabhängige Team von Kfz Gutachter Hamburg HR-Sachverständiger. Unsere Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung sind innerhalb von maximal 60 Minuten bei Dir am Unfallort.
Tipp : Ruf immer die Polizei an, ganz gleich, wie klein der Unfall sein mag. Damit vermeidest Du spätere Streitigkeiten um die Schuldfrage. Die kostenlose Beratung durch unser Kfz Gutachter schützt Dich vor Problemen innerhalb der Schadensabwicklung.
Bei schwerwiegenden Unfällen mit Personenschaden, solltest Du unbedingt einen Notarzt verständigen und Verletzten erste Hilfe leisten, bis der Rettungswagen eintrifft. Anschließend solltest Du Beweise sammeln (Fotos von der Unfallstelle machen), die Kontaktdaten mit dem Verursacher austauschen und gegebenenfalls Zeugen um Kontaktdaten bitten. Sobald die Polizei am Unfallort eintrifft, übernehmen die Polizeibeamten die weiteren Schritte.
Nach dem Unfall solltest Du zeitnah einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Dieser wird den Schaden dann beziffern und Dir die weiteren Schritte erklären, damit es durch die +gegnerische Versicherung reguliert werden kann. Das HR-Sachverständiger Büro kann bei Bedarf Dir auch einen kompetenten Fachanwalt zur Seite stellen. Die Kosten für den Kfz Gutachter und den Fachanwalt übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.

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Parkrempler - Auch hier solltest Du bei einem Unfall als Geschädigter genauer hinsehen
Statistisch gesehen gehört ein „Parkrempler“ zu den am häufigsten vorkommenden Unfallarten. Besonders ärgerlich wird es, wenn sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt und somit Fahrerflucht begeht. Meistens weiß der Geschädigter gar nicht wer den Schaden an seinem Auto verursacht hat.
Alleerdings melden sich auch Zeugen mit den relevanten Daten. Auch der Fall, dass Du im Auto sitzt, wenn es zu einem Parkrempler kommt, ist nicht untypisch. Der Unfallverursacher wird sich in solchen Fällen kaum vom Unfallort entfernen können. Somit kannst Du selbst seine Kontaktdaten aufnehmen.
Grundsätzlich können folgende Fälle um den Schaden eines Parkremplers ersetzt zu bekommen eintreten:
- Du findest einen Zettel mit Namen und Anschrift des Unfallverursachers an Deinem Auto.
- Du entdeckest einen Schaden, weißt jedoch nicht, wer den Schaden verursacht hat. Informiere in diesem Fall unbedingt die Polizei, da es sich hier um Unfallflucht handelt. Melde den Schaden, falls er gravierend ist, auch bei Deiner Vollkasko-Versicherung an. Bei einem geringeren Schäden lohnt es sich aber auch, die Reparatur selbst zu zahlen, wenn der Unfallverursacher nicht bekannt ist. So vermeidet man eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse.
- Du bist bei einem Parkrempler vor Ort und kannst die Polizei sofort informieren, die Kontaktdaten aufnehmen und anschließend weitere Schritte einleiten. Zögere nicht und kontaktiere unsere Kfz Gutachter vom HR-Sachverständiger.
Auffahrunfall - Was tun als Geschädigter?
Du behandelst einen Auffahrunfall genauso wie jeder andere Autounfall auch. Als Erstes sicherst Du die Unfallstelle ab und bei Bedarf verständigst Du den Notarzt. Bei Auffahrunfällen solltest Du – so wie bei auch jedem anderen Unfall– immer die Polizei verständigen, um alle notwendigen Daten zu erhalten und eine erste Ermittlung des Schuldigen zu fördern. Denn oftmals kommt es später zu Streitigkeiten über die Schuldfrage.
Anschließend, aber zeitnah, solltest Du die weiteren Schritte zur Schadensregulierung einzuleiten. Das HR-Sachverständiger Büro steht Dir als unabhängiger und neutraler Kfz Gutachter in Hamburg und Umland bei allen Fragen rund um die Uhr zur Seite.
Tipp : Verhalte Dich möglichst ruhig und reagiere besonnen, wenn es zu einem Autounfall kommt und Du der Geschädigter bist. Wichtig ist die Absicherung der Unfallstelle, die Verständigung eines Notarztes bei Personenschaden und der Polizei. Stelle sicher, dass Du die Kontaktdaten des Unfallverursachers, sein Kennzeichen und die Kontaktdaten eventueller Zeugen aufnimmst..
Solltest Du den Unfall als Geschädigter melden?
Nach einem Unfall stellen sich viele Geschädigte die Frage: Muss ich den Schaden nun bei meiner Versicherung melden? Nichts zu tun ist oftmals der falsche Ansatz. Sich darauf zu verlassen, dass der Unfallverursacher den Unfall bei seiner Versicherung schon melden wird ist nicht der richtige Ansatz. Hier solltest Du aktiv werden und einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter zur Hilfe hinzuziehen.

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Solltest Du einen unverschuldeten Unfall der eigenen Versicherung melden?
Nein, bei einem Unfall als Geschädigter musst Du den Schaden nicht bei der eigenen Versicherung melden. Hier kannst Du ganz einfach und bequem die gesamte Schadensabwicklung Kfz Gutachter Hamburg HR-Sachverständiger Büro überlassen.
Die Kfz Gutachter von HR-Sachverständiger übernimmt für Dich die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Mit unserem Netzwerk an Fachanwälten und Partnerwerkstätten hast Du mit uns einen kompetenten Ansprechpartner an Deiner Seite.
Tipp : Als Unfallverursacher besteht jedoch immer die Pflicht, den Unfall bei der eigenen Versicherung zu melden.
Unfall als Geschädigter - Besteht eine Meldefrist des Unfallschadens?
Nein. Bei einem Unfall ist der Verursacher des Schadens dazu verpflichtet den Schaden bei seiner Versicherung zu melden. Eine einheitliche (Versicherungsübergreifende) Frist durch den Gesetzgeber gibt es hier aber nicht. In der Regel wird eine Frist von einer Woche nach dem Unfall von den Versicherern vorgeschrieben. Die genaue Frist wirst Du in Deinem Versicherungsvertrag finden.
Als Unfallgeschädigter solltest Du die weitere Abwicklung des Schadens und Kommunikation mit allen Unfallparteien (Unfallgegner, Versicherung, Werkstatt, etc.) einem unabhängigen Kfz Gutachter überlassen. Das ist für Dich als Geschädigter kostenfrei und Du sparst Dir damit eine Menge Arbeit und anfängliche Fehler.
Deine Rechte & Ansprüche als Geschädigter bei einem Autounfall
Als Geschädigter eines Unfalls kannst Du diverse Ansprüche geltend machen. Ist Dein Fahrzeug beispielsweise nicht mehr fahrtüchtig oder benötigt die fällige Reparatur eine gewisse Zeit, hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen. Ebenso hast Du das Recht auf Schmerzensgeld bei einem Unfall mit Personenschaden. Bei einen Totalschaden, muss der Zeitwert Deines Wagens ersetzt werden. Sämtliche Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Als Geschädigter hast Du keine Kosten zu befürchten.
Deine Pflichten als Geschädigter bei einem Unfall
Als Geschädigter eines Unfalls hast Du zwar kaum Pflichten, solltest jedoch in Deinem Interesse folgendes beachten. Zunächst solltest Du den Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung konsequent ablehnen. Damit Deine Ansprüche durchgesetzt werden, solltest Du einen neutralen und unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Dieser ermittelt in einem Kfz Gutachten die exakte Höhe des Schadens und steht Dir zur Seite. Allerdings solltest Du sämtlich relevanten Informationen bereitstellen. So verläuft die Schadensregulierung mit Deinem unabhängigen Kfz Sachverständigen bequem und reibungslos.
Tipp : Ruf uns gleich nach einem Unfall an. Möglichst noch am Unfallort! Unsere Kfz Gutachter erklären Dir direkt am Telefon wie Du Dich richtig verhalten solltest. Wir kümmern uns um alles und fahren direkt nach Deinem Anruf zu Dir. In Hamburg sind wir in maximal 60 Minuten am Unfallort und begutachten den entstandenen Schaden und geben Hilfestellung.

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Unverschuldeter Unfall - Anwalt einschalten?
Für Dich als Geschädigten lohnt es sich immer bei einem Unfall einen Anwalt zu beauftragen, der Dir rechtlich zu Seite steht und dafür sorgt, dass Dein Ansprüche durchgesetzt werden. Die Anwaltskosten werden genauso wie die Sachverständigerkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ihr Kfz Gutachter Hamburg HR-Sachverständiger arbeitet mit erfahrenden Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und vermittelt Dir gern den ersten Kontakt. Aufgrund unseres Netzwerks an kompetenten Rechtsanwälten, mit denen wir seit Jahren eng zusammenarbeiten, ist eine für Dich unkomplizierte Schadensabwicklung gewährleistet. Somit wird sichergestellt, dass Dir nicht nur der an Ihrem KFZ entstandene Schaden, sondern auch weitere Ansprüche durchgesetzt werden.
Tipp : Auf Dein Recht einen Anwalt zu beauftragen solltest Du nicht verzichten. Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt sämtliche Ansprüche konsequent und zeitnah für Dich durch. So bleiben Dir stressige Verhandlungen erspart.
Recht auf Mietwagen bzw. Leihwagen bei Unfall als Geschädigter?
Besonders für Unfallgeschädigte, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind, ist ein Autounfall sehr ärgerlich. Vor allem, wenn die Schuldfrage zunächst nicht zu 100% geklärt ist, scheuen viele Unfallbeteiligte davor, einen kostspieligen Mietwagen zu buchen. Hier kann es passiere, dass Du die Mietwagenkosten zunächst vorstrecken musst. Damit so etwas nicht passiert ist es besonders wichtig einen unabhängigen und neutralen Kfz Gutachter zu beauftragen. Als professioneller Kfz Gutachter in Hamburg gelingt es uns, den Schadensnachweis in Form eines umfangreichen Kfz Gutachtens detailliert und schnell zu ermitteln. Zusätzlich kann mit Hilfe unserer Fachanwälte die Schuldfrage zügig geklärt werden.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird immer dann fällig, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann (z.B. während der Begutachtung oder Reparatur). Die Nutzungsausfallentschädigung steht Dir bei einem Unfall als Geschädigter zu, wenn die Nutzung Deines Autos einen sogenannten Geldwerten Vermögensbestandteil darstellt.
Als Geschädigter hast Du grundsätzlich die Wahl zwischen einem Mietwagen, während der Zeit, in der das eigene Auto repariert wird, oder Du erhältst die Nutzungsausfallentschädigung ausgezahlt. Für die Nutzungsausfallentschädigung bedarf es zum einen des Nutzungswillens und der Nutzungsmöglichkeit. Das heißt, sie steht Dir zu, wenn Du Dein Fahrzeug tatsächlich nutzen wolltest (z.B. für den täglichen Arbeitsweg), aber nach dem Unfall nicht mehr nutzen kannst. Aber die Nutzungsmöglichkeit muss gegeben sein. Während eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaub oder aber ein Führerscheinentzug, ist die Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben.
Zusammenfassung und Fazit:
Ein Unfall ist immer ärgerlich. Als Unfallgeschädigter hast Du jedoch das Recht auf Deine Seite und bekommst den Schaden im Normalfall ersetzt. Ein neutraler Kfz Gutachter wie das HR-Sachverständiger Büro kann Dich beraten und Dir zur Seite stehen bis der Schaden vollständig reguliert ist.
Dank guter Vernetzung sind Deine Kfz Gutachter Hamburg HR-Sachverständiger darüber hinaus in der Lage, Dir einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite zu stellen und Dir für die Zeit der Begutachtung bzw. der Reparatur einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen, dessen Kosten Sie von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen.
Zögere nicht und nimm Kontakt zu uns auf. Bei Notfällen nutze unsere 24 Stunden Notfallrufnummer. So können wir uns umgehend um Dein Anliegen kümmern.
Unser Kfz Gutachter Hamburg ist in allen Hamburger Stadtteilen und Hamburger Umland für Dich da: Kfz Gutachter Hümmelsbüttel, Kfz Gutachter Alstertal, Kfz Gutachter Poppenbüttel, Kfz Gutachter Harburg, Kfz Gutachter Altona, Kfz Gutachter Bergedorf, Kfz Gutachter Hamburg Mitte, Kfz Gutachter Hamburg Nord, Kfz Gutachter Hamburg Wandsbek, Kfz Gutachter Hamburg Eimsbüttel, Kfz Gutachter Norderstedt, Kfz Gutachter Elmshorn, Kfz Gutachter Pinneberg oder Kfz Gutachter Buxtehude!
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