Unfallabwicklung – das solltest Du in 2021 beachten!
Oft wissen Unfallbeteiligte nicht wie sie sich nach einem Unfall richtig verhalten und stehen somit vor der Herausforderung der Schadensregulierung. Die Schadensregulierung nach einem Unfall über die Werkstatt Deines Vertrauens abzuwickeln bringt einige Nachteile mit sich, die Du beachten solltest. In diesem Beitrag gehen wir auf die Punkte, die Du bei der Schadensregulierung beachten solltest. Eins kann man vorab schon sagen: Es ist immer besser für den Unfallgeschädigten sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wenden, um seine finanziellen Interessen zu wahren.
Inhaltsverzeichnis:
- Kurz & knapp
- Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt?
- Deine Rechte
- Der unabhängige Schadensgutachten hilft alle Ansprüche durchzusetzen
- Der detaillierte Ablauf
- Häufig gestellte Fragen
- Deine Rechte als Geschädigter - Das steht Dir nach einem Unfall zu
- Mit wem sollte ich mich nach einem Unfall in Verbindung setzten?
- Unfallabwicklung durch Werkstatt des Vertrauens?
- Unfallabwicklung mit der Versicherung – Das solltest Du beachten!
- Unfallabwicklung ohne Versicherung - Blechschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Fazit
Unfallabwicklung – Kurz und knapp zusammengefasst:
Bei klarer Schuldfrage und eigener Unschuld solltest Du Dich als Geschädigter an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden. Für die Beweissicherung ist u.a. eine Unfallskizze von Vorteil.
Der angebliche Service der gegnerischen Versicherung ist immer mit größter Vorsicht zu genießen. Der Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung sollte konsequent abgelehnt werden.
Für die Unfallabwicklung solltest Du nicht Deinen Autohaus oder eine Werkstatt in Anspruch nehmen: Oft werden wichtige Schadensersatzpositionen nichtberücksichtig.
Für die Unfallabwicklung bei einem Leasingfahrzeug oder einen Mietwagen solltest Du in der Regel die Polizei rufen. Im Vertrag findest Du oftmals entsprechende Klauseln.
Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt?
Für die reibungslose Unfallabwicklung und Deine Ansprüche als Unfallopfer spielt die Klarheit der Schuldfrage eine wichtige Rolle. Daher ist es wichtig, direkt am Unfallort Beweise zu sichern (Unfallskizze anfertigen!) und Bilder oder Videos zu machen. Auch Zeugenaussagen sind leisten einen wichtigen Beitrag vor einem Gericht.
Bei eigener Unschuld solltest Du Dir einen unabhängigen und neutralen Kfz Sachverständiger zur Durchsetzung Deiner Schadenspositionen zur Hilfe holen. Die Sachverständigenkosten werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Damit gehst Du kein Risiko ein, ganz im Gegenteil: Du hast das Recht auf einen eigenen Kfz Gutachter.

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Unfallabwicklung als Geschädigter – Deine Rechte
Sogar ein „gewöhnlicher“ Unfall mit eindeutiger Schuldfrage kann viele juristische Fallstricke beinhalten. Als Laie solltest Du immer daran denken, dass Versicherungen professionelle Gegner sind. Denn aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Abrechnung kennen sie sich naturgemäß deutlich besser aus als Du.
Wenn Du als unschuldiger Geschädigter nicht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter setzt, wirst Du Deine finanzielle Interessen nicht vollständig durchsetzen können. Die meisten Unfallopfer wissen dieses oft gar nicht, wovon die Versicherer der Unfallgegner profitieren. Hier findest Du alles über Deine Rechten und diversen Handlungsoptionen bezüglich einer richtigen Schadensabwicklung. Damit erlangst Du im Notfall mehr Handlungssicherheit und weißt Dich richtig zu verhalten. Deine Ansprüche beziehen sich u.a. auch auf einen Ersatzfahrzeug bzw. die Übernahme von Mietwagenkosten für die Dauer des Ausfalls Deines Fahrzeugs.
Der unabhängige Schadensgutachten hilft alle Ansprüche durchzusetzen
Ein unabhängiges Schadensgutachten stellt die Grundlage für die Unfallabwicklung dar. Erst nachdem die Schadenshöhe für Dein Fahrzeug exakt beziffert ist, können alle Optionen nach einem Verkehrsunfall in Betracht gezogen werden. Im Fall einer Teilschuld bzw. der Zuweisung einer Quote greift das Quotenvorrecht für die Unfallabwicklung ein. Hierbei handelt es sich um eine komplexe Konstellation und die Expertise eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen ist notwendig.
Unfallabwicklung: Der detaillierte Ablauf
Nach einem Unfall verschaffe Dir erst einmal einen Überblick. Als erstes solltest Du die Unfallstelle absichern, um keine weitere Menschen zu gefährden. Dann solltest Du je nach Schadensausmaß und bei Unfällen mit Personenschaden die Polizei bzw. Rettungskräfte an. Anschließend leistest Du Erste Hilfe, sofern es erforderlich ist. Erst wenn all das erledigt ist, kannst Du Dich um die formalen Aspekte der Unfallabwicklung kümmern. Folgende Punkte sich zu befolgen: Befragen von Zeugen, Erstellung eines Unfallberichts inkl. Unfallskizze, Erstellung von Bild- und Videomaterial von der Unfallstelle und Aufnahme der Kontaktdaten des Unfallgegners.
Noch am Unfallort kannst Du Dich an einen Kfz Gutachter wenden, der alles Weitere mit Dir ggf. direkt an der Unfallstelle besprechen wird. Der Unfallverursacher muss den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Um sicher zu gehen kannst Du den Schaden ebenfalls bei Deiner und der gegnerischen Versicherung melden.
Solltest Du einen Kfz Sachverständigen beauftragt haben, dann wird er ein Gutachten erstellen. Das Schadensgutachten wird die Grundlage für die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallverursachers sein. Die Schadenhöhe wird im Kfz Gutachten beziffert, genauso wie die voraussichtliche Reparaturdauer. Darüber hinaus wird das Schadensgutachten darlegen, ob eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll ist oder eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist.
Nachdem die Schadenshöhe ermittelt wurde, wird der Kfz Gutachter sich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindungen setzten, um den Schaden zu regulieren. In enger Absprache mit Dir als Geschädigten wird der Kfz Gutachter alle in Frage kommenden Schadensersatzpositionen, wie z. B. einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung oder den merkantilen Minderwert, regulieren. In Zusammenarbeit mit dem HR-Sachverständiger Büro musst Du Dich um nichts mehr kümmern. Wir übernehmen die Arbeit für Dich.
Es empfiehlt sich einen Fachanwalt hinzu zu ziehen, besonders wenn die Versicherung nicht zahlt oder Kürzungen vornimmt. Hier kann es unter Umständen sogar bis zu einem Zivilprozess kommen. Dann wird das erstellte Unfallgutachten zu einem zentralen Beweismittel.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallabwicklung:

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Was tun als Geschädigter nach einem Unfall (ohne Schuld)?
Am Unfallort solltest Du erstmal Ruhe bewahren. Anschließend solltest Du zur reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung die Beweissicherung durchführen. Bei eigener Unschuld sollten Du einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Es ist keine gute Idee, sich auf den Service der gegnerischen Unfallversicherung oder auf Werkstätten einzulassen. Lehne solch ein Angebot konsequent ab. Mehr darüber findest Du in diesem Beitrag.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Schaden sollte bei der zuständigen Versicherung unmittelbar gemeldet werden, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen. Wenn Du Dich jedoch an einen Kfz Sachverständiger wendest, dann wird er alle einzuhaltenden Fristen im Blick haben und alle Maßnahmen für die Schadensabwicklung einleiten.
Was steht Dir zu?
Das hängt in erster Linie von der Schuldfrage ab. Bei einem Kaskofall (Eigenverschulden) übernimmt die Versicherung nur die Reparaturkosten und den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Im unverschuldeten Haftpflichtfall können, abgesehen von den Reparaturkosten für Dein eigenes Auto, weitere Kosten übernommen werden. Je nach Fall können Kosten folgende Punkte übernommen werden: Übernahme der Kosten für Gutachten und Anwalt, Ersatzwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, ggf. Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Es wird empfohlen direkt mit der Beauftragung des Kfz Gutachters auch einen Fachanwalt einzuschalten. In der Regel arbeitet der Kfz Gutachter bereits mit einem Fachanwalt. Die Kosten für den Fachanwalt übernimmt die gegnerische Versicherung. Jedoch spätestens dann, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder unwillkürlich Kürzungen vornimmt. Definitiv bei unklarer Schuldfrage und einem möglichen Zivilprozess solltest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu zu ziehen.
Deine Rechte als Geschädigter - Das steht Dir nach einem Unfall zu:
Aus § 249 BGB und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geht hervor, dass schuldlos in einen Unfall verwickelte Opfer zahlreiche Positionen, abgesehen von der Reparatur, auf Kosten des gegnerischen Versicherers abrechnen können. Dazu zählen insbesondere die Kosten für den Sachverständigen sowie die Kosten für einen etwaig eingeschalteten Fachanwalt. Dazu kommen weitere Schadensersatzansprüche, die weiter unten im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung durch Autohäuser diskutiert werden.
Mit wem sollte ich mich nach einem Unfall in Verbindung setzten?
Solltest Du unverschuldet an einem Unfall beteiligt sein solltest Du Dich unmittelbar an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden. So kannst Du sicherstellen, dass alle Fristen gewahrt und sämtliche Ansprüche geprüft werden.
Unfallabwicklung ohne Polizei?
Für die Unfallregulierung müsst Du die Polizei nur dann anrufen, wenn es zu Personenschaden gekommen ist oder aber der Verkehr behindert wird. Auch bei Uneinigkeit mit dem Unfallgegner, aggressivem Verhalten oder dem Verdacht auf Alkohol und Drogen hinter dem Steuer solltest Du die Polizei rufen. Solltest Du jedoch mit dem Unfallgegner einig sein und es sich um kleine Blechschäden handeln ist das Einschalten der Polizei nicht notwendig.
Unfallabwicklung mit einem Leasingfahrzeug: Schaue in Deinem Vertrag nach!
In so einem Fall solltest Du definitiv die Polizei für die Abwicklung rufen. In der Regel finden sich in vielen Verträgen auch entsprechende Klauseln. Du musst ohnehin Deinen Leasingpartner zeitnah über den Unfall informieren, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Unfallabwicklung – Rechtsanwalt einschalten?
Das OLG Frankfurt kommt in einem Urteil (Aktenzeichen 22 U 171/13) zu dem Schluss, dass das Einschalten eines Rechtsanwalts selbst bei einem einfachen Verkehrsunfall als erforderlich einzustufen ist. Für Laien sei die Entwicklung von Schadensersatzpositionen unüberschaubar. Oder kennst Du Dich mit Mietwagenkosten, Stundenverrechnungskosten, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen als häufigen Streitposten aus?
Wenn Du das Schadensmanagement des HR-Sachverständiger nutzt, kannst Du einen Anwalt aus unserem Netzwerk bei Bedarf hinzuziehen. So stellst Du sicher, dass alle Ansprüche notfalls vor Gericht durchsetzt werden.
Unfallabwicklung durch Werkstatt des Vertrauens?

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Auch, wenn Du Dich als Geschädigter mit dieser Lösung verständlicherweise sehr gut anfreunden hast, solltest Du nicht die Unfallabwicklung einer Werkstatt oder einem Autohaus überlassen. Das Autohaus bzw. dessen Werkstatt wird Dir die Regulierung abnehmen und direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen. Hier wird das Autohaus bzw. die Werkstatt einen Kostenvoranschlag einreichen. Auch einen Ersatzwagen wird bereit gestellt. Aber andere Schadenspositionen bleiben in der Regel außen vor, sodass Deine finanziellen Ansprüche nicht umfangreich geltend gemacht werden. Wird kein Gutachten erstellt, bleiben Punkte wie merkantilen Minderwert oft außen vor. An einem Unfallwagen haftet immer ein finanzieller Makel. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr „unfallfrei“ und verliert somit an Wert.
Besonders bei neuen Fahrzeugen kommt so schnell ein Verlust von mehreren tausend Euro für Geschädigte zusammen. Solltest Du keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Oftmals entgeht einem Autohaus oder einer Werkstatt dieser Punkt. Dasselbe gilt für weitere Punkte wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Unkostenpauschale.
Unfallabwicklung mit der Versicherung – Das solltest Du beachten!
Beachte immer, dass die gegnerische Versicherung nicht Deine wirtschaftlichen Interessen verfolgt und dass die gegnerische Versicherung ein erfahrener Gegner in Sachen Unfallabwicklung ist. Das zeigt, dass ein unabhängiger Kfz Gutachter die Option Deiner Wahl sein sollte.
Vorsicht bei der Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung!
Solltest Du einen freundlichen Anruf der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erhalten, dann solltest Du es ebenso höflich ablehnen.
Denn der von der gegnerischen Versicherung gestellte Kfz Gutachter wird nicht Deine Interessen vertreten. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die unabhängige Schadensregulierung immer die Option der Wahl. Lasst Dich auf keinen Fall bei der Unfallregulierung unter Druck setzen oder überreden. Es ist Dein gutes Recht ein unabhängiges Sachverständigenbüro zu beauftragen!
Die Dauer der Unfallabwicklung mit der Versicherung
Die Schadensabwicklung dauert im Regelfall etwa 4 bis 8 Wochen. Es kann teilweise zu Verzögerungen kommen, wenn die zuständige Versicherung wichtige Dokumente noch nicht erhalten hat. Dein beauftragter Kfz Gutachter aber steht in ständiger Kommunikation mit dem Versicherer.
Unfallabwicklung mit der HUK Versicherung
Eine Reihe Untersuchungen belegen, dass es gerade bei der HUK Coburg häufig zu Kürzungen und Problemen bei der Schadenregulierung kommt. Diese erfolgen teilweise offenbar automatisch. Das ist absolut rechtlich nicht zulässig und Du solltest einen Fachanwalt hinzuziehen. Dein Sachverständigenbüro weiß genau, mit welchen Problemen bei welcher Versicherung zu rechnen ist. Probleme kann es somit nicht nur mit der HUK Versicherung geben.
Unfallabwicklung ohne Versicherung - Blechschaden
Eine Unfallabwicklung ist natürlich auch ohne Versicherung möglich, vor allem unterhalb der so genannten Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro. In diesem Szenario kann es für den Unfallverursacher günstiger sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Andernfalls droht der Verlust der Schadenfreiheitsklasse, sofern kein Rabattschutz vereinbart ist. Diese Option setzt aber voraus, dass die Schuldfrage geklärt ist. Hier solltest Du ein Einigungsprotokoll aufsetzen und sicher sein, dass wirklich nur ein Bagatellschaden vorliegt. Einem Kostenvoranschlag kann hier hilfreich sein.
Unfallabwicklung - wirtschaftlicher Totalschaden
Ohne Schadensgutachten lässt sich nicht eindeutig ermitteln, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten über dem ermittelten Wiederbeschaffungswert liegen. Bei der zuständige Versicherung wird dann auf Totalschadenbasis abgerechnet. Du als Geschädigter wirst dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erhalten. Du entscheidest dann, ob Du den Unfallwagen verkaufst oder bei vorausgesetzter Verkehrssicherheit weiter fahren willst.
Fazit: Bei der Unfallabwicklung ist die Unabhängigkeit entscheidend!
Bei der Schadensregulierung ist ein unabhängiges und faktenbasiertes Gutachten entscheidend. Somit wird die Rolle des neutralen Kfz Gutachters deutlich. Der neutrale Kfz Gutachter wahrt Deine Interessen vollständig und treibt von Beginn an die Unfallabwicklung konsequent voran. Wenn Du Deine Ansprüche durchsetzen willst und kein Geld verlieren möchtest, solltest Du Dich an das HR-Sachverständiger Büro in Hamburg wenden.
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