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Unfallgutachten – Notwendig um Deine finanziellen Ansprüche gelten zu machen!

Ein Unfallgutachten erstellen zu lassen ist nach jedem Verkehrsunfall der richtige Schritt. Auch, wenn unmittelbar nach so einem Unfall sich Dir viele Fragen stellen, solltest Du einmal durchatmen und Ruhe bewahren. Denn ein Autounfall, jeglicher Art, ist ein ungemütliches Ereignis. Auf den deutschen Straßen passieren täglich tausende Autounfälle, deshalb ist es umso wichtiger sich bereits im Vorfeld über die Schritte nach einem Autounfall zu informieren.

In diesem Artikel findest Du alles wichtige über einen Unfallgutachten zusammengefasst. Der Unfallgutachten stellt die Grundlage für die exakte Schadensfeststellung an Deinem Auto. Zusätzlich ist das Unfallgutachten erforderlich, um Deine Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Sollte es sich bei einem Autounfall nur um einen Blechschaden handeln, so willst Du als Geschädigter ohne Schuld am Unfall definitiv nicht die Reparaturkosten übernehmen. Somit ist es notwendig als Geschädigter einen Unfallgutachten von einem Kfz Gutachter erstellen zulassen. Zögere nicht bei einem Unfallgutachten einen erfahrenen Kfz Sachverständiger zu beauftragen, um den Schaden an Deinem Auto exakt aufzunehmen.

Unfallgutachten - Wir schaffen Klarheit nach einem Autounfall!

Um den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln, stellt ein Unfallgutachten die Grundlage dafür. Demzufolge gilt die Regel: Wer Schadensersatzansprüche stellt, muss die durch den Autounfall entstandenen Schäden exakt dokumentieren können. Somit wird ein Unfallgutachten immer dann erstellt, wenn ein Unfallbeteiligter oder die eigene Versicherung es anfordert. Jedoch ist zu beachten, dass jeder Autounfall anders ist. Somit gibt es kein sogenanntes Kochrezept für einen Unfallgutachten bzw. die Erstellung eines Unfallgutachtens.

Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du das Recht auf einen unabhängigen und neutralen Kfz Unfallgutachter. Mit dem HR-Sachverständiger Büro hast Du einen erfahrenen Kfz Gutachter in Hamburg und Umland an Deiner Seite. Unsere Kfz Gutachter werden Dich umfassend und kompetent betreuen und beraten.

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Unfallgutachten: Kurz & knapp zusammengefasst

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Wann brauchst Du ein Unfallgutachten und auf was Du achten musst

Als Geschädigter solltest Du  unmittelbar nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten anfordern, um den Sachschaden exakt ermitteln zu lassen. Hierfür solltest Du einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Liegt anhand des Unfallgutachtens kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, so lässt sich nach der bezifferten Schadenshöhe aus dem Gutachten zeitnah eine Reparatur Deines Autos durchführen.

Der Unfallgutachten zeigt Dir auf Basis der Kosten, ob sich eine Reparatur lohnt oder Du besser den darin ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt bekommen sollst.

Sollte die Schuldfrage noch offen stehen hast Du mit dem Unfallgutachten einen Beweis für die Einschätzung des Schadens an Deinem Auto. Mit dem Unfallgutachten lässt sich, dann der Unfallhergang und ein genaues Schadensbild vor einem Verkehrsgericht auf Plausibilität prüfen. Es ist nicht unüblich, dass der Unfallverursacher nach einem Unfall den Unfallhergang anders wahrnimmt und später auch anders wiedergibt. Somit entsteht schnell ein Konflikt hinsichtlich der Schuldfrage. Ein Unfallgutachter ist in so einem Fall hilfreich, denn der Kfz Gutachter ist unabhängig, neutral und orientiert sich an den Fakten. Somit ist das vom Kfz Sachverständiger erstellte Unfallgutachten ein Dokument, das sowohl von der Versicherung als auch vor einem Gericht Bedeutung hat.

Dies stellt natürlich die Wahl eines richtigem Kfz Gutachters in Vordergrund. Du solltest Darauf achten, dass der ausgewählte Unfallgutachter fachkundig ist und die erforderliche Qualifikation sowie Berufserfahrung mitbringt. Mit einem Unfallgutachter des HR-Sachverständiger hast Du einen unabhängigen Experten mit langjähriger Erfahrung an Deiner Seite.

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Was wird in einem Unfallgutachten aufgenommen?

Im Wesentlichen werden die durch den Unfall verursachten Schäden genau untersucht und dokumentiert. Anschließend werden die Reparaturkosten zur Schadensregulierung beziffert. Auch ältere Vorschäden werden bei der Erstellung des Unfallgutachtens berücksichtigt. Mit der Ermittlung der Reparaturkosten sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert hast Du als Geschädigter eine zahlenbasierte Grundlage für die Schadensregulierung. Ein Unfallgutachten berücksichtigt darüber hinaus auch besondere Sonderausstattungen genauso wie Wertminderungen bei neueren Fahrzeugen. Somit beinhaltet ein Unfallgutachten Deine finanziellen Interessen gänzlich und ist vollständig verglichen mit einem einfachen Kostenvoranschlag.

Deine Rechte als Geschädigter bei einem Autounfall

Nach einem unverschuldeten Autounfall hast Du die Wahl einen qualifizierten Unfallgutachter für die Begutachtung hinzu zu ziehen. Ist Dein Unfallgegner am Unfall Schuld (vollständig), so muss seine Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Schadensregulierung auch alle anderen Kosten übernehmen. Beispiele dafür sind: Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für einen Rechtsanwalt oder auch Schmerzensgeld. Schmerzensgeld wird aber erst dann bezahlt, wenn auch von einem geeignet Arzt ein Attest vorliegt.

Du hast auch die Wahl der Werkstatt. In der Regel kannst Du auch selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Dein Auto repariert werden soll. Grundsätzlich bist Du auch nicht gezwungen Dein Auto reparieren zu lassen. Du kannst Dich auch für eine sogenannte fiktive Abrechnung entscheiden und Dir den Sachschaden auszahlen lassen.

Solltest Du Fragen zu Deinen rechten haben? So stehen Dir für alle Themen rund um Unfallschaden unsere Kfz Gutachter sowie unser erfahrungsreiches Netzwerk zur Verfügung.

Sachverständigen beauftragen – unterschiede zwischen Haftpflichtschaden & Kaskoschaden

Hinsichtlich der Beauftragung des Unfallgutachters und der Kostenübernahme bei Unfallgutachten gibt es deutliche Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden. Durch genaues Hinschauen wird einiges klarer. Folgende Punkte werden in diesem Abschnitt näher erläutert.

UNfallgutachter

Haftpflichtschaden - wer beauftragt den Unfallgutachter?

Bei einem Haftpflichtschaden trägst Du als Geschädigter am Unfallhergang keine Schuld. Somit muss die Versicherung des Unfallverursachers alle relevanten Kosten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung tragen. Bei einem Haftpflichtschaden hast Du die freie Wahl des Unfallgutachters. Du musst nicht den von der Versicherung gestellten Kfz Gutachter annehmen!

Kaskoschaden- wer beauftragt den Unfallgutachter?

Bei einem Kaskoschaden trägst Du am Unfallhergang die Schuld oder eine Teilschuld. Demnach braucht Deine Kaskoversicherung einen Schadensgutachten, um den Schaden beziffern und regulieren zu können. Deine Versicherung wird dann von seinen Weisungsrecht Gebrauch machen und einen Kfz Gutachter zur Unfallbegutachtung beauftragen. Bei einem Kaskofall musst Du nicht aktiv werden. Solltest Du schon bereits einen eigenen Kfz Gutachter beauftragt haben, kann es passieren, dass Du die Gutachterkosten  tragen musst.

Abgesehen von einer eventuellen Selbstbeteiligung entstehen für Dich keine weiteren Kosten bei einem Kaskofall. In den Versicherungsbedingungen Deiner Police ist es jedoch klar definiert.

Genaue Höhe des Unfallschadens? Wir sagen Dir sofort wie hoch der Schaden ist.

Grundsätzlich ist es als Laie unmöglich den gesamten Umfang des Schadens aussagekräftig zu bestimmen. Ein erfahrener Unfallgutachter kann bereits mit einem Blick den Schadensausmaß erkennen und eine grobe Aussage treffen. Der Experte wird Dir direkt sagen können, ob es sich um einen Bagatellschaden oder ein Haftpflichtschaden handelt.

Nutze unseren kostenlosen Experten-Service nach einem Autounfall. Unsere Unfallgutachter erstellen Dir ein zahlen- und faktenbasierendes Gutachten, das Dir für eine reibungslose Schadensabwicklung sorgen wird.

 

Bagatellschaden - nicht immer ist ein Unfallgutachten erforderlich

Liegt der Unfallschaden in einem Bereich bis ca. 750 EURO, so ist kein Unfallgutachter erforderlich und es handelt sich um einen Bagatellschaden. Es ist somit eine Ausnahme, dass nach einem Autounfall ein Unfallgutachter nicht erforderlich ist. Wenn Du Dich mit dem Unfallgegner einig bist und die Schulfrage klar ist sowie in einem Unfallbericht dokumentieren wurde, dann kann ein einfacher Kostenvoranschlag für eine Schadensregulierung ausreichen. Solltest Du dennoch ein Gutachten wollen, so kann ein Kurzgutachten in Betracht gezogen werden. Bei kleinen Blechschäden kannst Du Dich auch mit dem Unfallgegner einigen und den Schaden komplett ohne Kfz-Versicherung regulieren.

Wer übernimmt die Gutachterkosten?

Die Frage der Kostenübernahme für ein Unfallgutachten ist abhängig von der Schuldfrage. Demnach muss derjenige, der den Unfall verursacht hat auch die Kosten dafür tragen. Hast Du keine Schuld am Unfallhergang, dann übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten komplett. Somit brauchst Du für die Erstellung des Schadengutachten nichts zu bezahlen, auch wenn Du den Kfz Gutachter beauftragt hast.

Der Bundesgerichthof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, dass das Unfallgutachten ein Teil der Unfallkosten ist. Bei einem Kaskofall übernimmt die Kaskoversicherung in der Regel die Kosten, wobei die Regeln zur Selbstbeteiligung zu beachten sind.

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Häufig gestellte Fragen zum Unfallgutachten:

1. Was gehört in ein Unfallgutachten?

Der Unfallgutachter geht auf folgende Punkte gezielt ein, sodass mit dem Unfallgutachten eine exakte Dokumentation des Schades zur Beweissicherung vorliegt:

  • Unfallrekonstruktion
  • Feststellung und Dokumentation von Unfallschäden (ggf. auch Vorschäden)
  • Berücksichtigung aller wichtigen Fahrzeugmerkmale (z.B. Sonderausstattung)
  • Sicherstellung von Beweisen
  • Ermittlung der Reparaturkosten
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur
  • Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Berücksichtigung der merkantilen Wertminderung
  • Aussagen zur Reparaturdauer (wichtig für Nutzungsausfall und Mietwagenbezug)

2. Die Kosten eines Unfallgutachtens?

Es gibt keinen Pauschalbetrag für die Erstellung eines Unfallgutachtens. Die Gutachterkosten sind von der Schadenshöhe abhängig. Ein prozentualer Wert wird nach der Schadenshöhe bestimmt. Demzufolge steigen die Gutachterkosten mit der Schadenshöhe. Allerdings ist auch der Aufwand für den Unfallgutachter bei einem größeren Schaden größer.

Überwiegend bewegen sich die Kosten für einen Unfallgutachten zwischen 500€ und 800€. Als Geschädigter hast Du die Gutachterkosten NICHT zu tragen. Du brauchst auch nicht in Vorleistung zu treten. Sämtlich Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

3. Wer sollte ein Unfallgutachtern erstellen?

Hier solltest Du unbedingt darauf achten, dass Du einen qualifizierten und erfahrenen Unfallgutachter beauftragst, der unabhängig und neutral den Schaden begutachtet. Hierzu lohnt es sich definitiv einige Kundenbewertungen über den Kfz Sachverständiger durchzulesen, um zu lesen welche Erfahrungen andere Kunden mit diesem Unfallgutachter gemacht haben.

4. Kann eine Versicherung ein Unfallgutachten ablehnen?

Ja, unter bestimmten Gesichtspunkten kann eine Versicherung ein Unfallgutachten beanstanden. Das kann passieren, wenn der Gutachter nicht neutral und faktenbasiert handelt oder nicht die notwendige Sachkunde besitzt. Zusätzlich kann auch ein unvollständiges oder fehlerhaftes Unfallgutachten kann ein Grund für eine Beanstandung sein. In solchen Fällen wird die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen und eine Nachbesichtigung fordern.

5. Warum sollte ich nach einem Autounfall selbst einen Unfallgutachter beauftragen?

Um Deine Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung unmittelbar durchzusetzen, benötigst Du einen neutralen und qualifizierten Unfallgutachter für die Erstellung der Beweisdokumente. Die Versicherung kann den Schadenumfang ohne ein Unfallgutachten nicht exakt beziffern, das allerdings erforderlich ist um den Schaden zu regulieren.

6. Solltest Du den Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen?

Ja, definitiv! Du solltest den Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung ablehnen, da eine einseitige Vertretung von Interessen anzunehmen ist. Nutze selbst die Möglichkeit einen neutralen und unabhängigen Unfallgutachter zu beauftragen. Unsere Unfallgutachter helfen Dir jederzeit in Hamburg und Umland zuverlässig und kompetent.

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