
Unfall: Was tun als Verusacher
Ein Autounfall ist niemals bebasichtig und in jedem Fall sehr ärgerlich. Besonders, wenn man der Unfallverursacher ist. Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Es hat gekracht. Auch, wenn Du den Unfall verursacht hast gibt es einiges, das Du beachten solltest. Machst Du Fehler bei der Schuldfrage oder bei dem Umfang des Kfz Schadens, kann es sehr schnell sehr teuer werden. Hast Du einen Unfall zu verschulden, dann zögere nicht Dir einen Experten zur Hilfe zu holen. Mit einem Kfz Gutachter bist Du jedoch auf der sicheren Seite und vermeidest Fehler bei der Schadensregulierung. Unsere Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung stehen Dir zuverlässig zur Seite. In diesem Abschnitt findest Du Informationen zu folgenden Punkten:
- Was tun nach einem verschuldetem Unfall?
- Richtiges Vorgehen und Ablauf Schädigter
- Fahrerflucht - Wie verhälst Du Dich richtig?
- Verkehrsunfall: Polizei rufen als Unfallverursacher?
- Unfallverursacher - Unfallbericht anfertigen
- Sollte ich den Autounfall der Versicherung melden?
- Solltest Du einen Autounfall ohne Versicherung regeln?
Was tun nach einem verschuldetem Unfall?
Egal ob es nur ein Parkrempler ist oder es richtig gekracht hat – in beiden Fällen solltest Du ertsmal Ruhe bewahren. Sollte es zu Personenschaden gekommen sein, solltest Du unverzüglich den Krankenwagen und die Polizei anrufen. Meist sitzt der Schok tief und die große Frage, „Unfall – was tun?“, stellt sich. Im folgenden Abschnitt erfährst Du wie Du dich als Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten sollst.

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Richtiges Vorgehen und Ablauf als Schädigter
Egal ob Geschädigter oder Unfallverursacher, die erste Aufgabe ist die Absicherung der Unfallstelle. Du solltest es vermeiden, dass die Unfallstelle eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Schalte die Warnblinker an, ziehe die Sicherheitsweste an und stelle das Warndreieck auf.
Nun ist es sehr wichtig, dass Geschädigter und Unfallverursacher ruhig bleiben und man sich nicht gegenseitig Vorwürfe macht. In den meisten Fällen steht auch der Geschädigter unter Schock und ist auch mit der Situation am Unfallort überfordert. Sobald Unfallverursacher und Geschädigter einmal durchatmen konnten, solltet Ihr gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Tipp: Einen Unfallbericht kannst Du Dir auf unsere Seite downlaoden. Dabei solltest Du unbedingt Deine Kontaktdaten und Versicherungsdaten mit dem Geschädigten austauschen. Der Unfallbericht hilft nicht nur dem Geschädigten sonder auch Dir, wenn es zur Klärung der Schuldfrage kommt. An der Unfallstelle solltest Du als Unfallverursacher weder die Schuld am Verkehrsunfall eingestehen noch abstreiten, solch eine Aussage kann sonst bei einer späteren Verhandlung gegen Dich verwendet werden. Vermeide auf jeden Fall ein voreiliges Schuldeingeständnis an der Unfallstelle. Sollte Dein Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall einen großen Schaden davon getragen haben oder es sich sogar um einen Totalschaden handeln, sodass Dein Auto nicht fahrbereit ist, dann musst Du es abschleppen lassen. Beachte hier, dass eventuelle Abschleppkosten auf Dich zukommen können. Sollte der Geschädigte eine Teilschuld am Unfall haben, dann wird ein Teil der Kosten von der Kfz Versicherung des Geschädigten übernommen.
Fahrerflucht - Wie verhälst Du Dich richtig?
Ein erlaubtes Entfernen vom Unfallort unter bestimmten Vorraussetzungen ist möglich, jedoch das Hinterlassen der Visitenkarte oder einem Zettel mit Deinen Daten reicht grundsätzlich nicht aus. Sogar dann nicht, wenn der Geschädigte nach längerem Warten nicht auftraucht. Das Entfernen vom Unfallort ist wie folgt gesetzlich geregel. Die Fahrerflucht, auch als Unfallflucht bezeichnet, ist nach § 142 StGB strafbar und wird als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet. Nach § 142 StGB wird Fahrerflucht entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Du bist erst dann auf der sicheren Seite, wenn Du nach dem Autounfall die erforderliche Zeit am Uunfallort gewartet hast und Du Deine Kontaktdaten sowie Deine Versicherungsdaten der Polizei gemeldet hast. Hierbei solltest Du beachten, dass der Unfall nicht zwingend zwischen Auto und /oder Person und Auto erfolgen muss. Auch Beschädigungen von Zäunen, Leitplanken, Verkehrsschildern oder anderen Objekten mit dem Fahrzeug zählen dazu.

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Verkehrsunfall: Polizei rufen als Unfallverursacher?
In den meisten Fällen ist es empfehlenswert, wenn Du die Polizei bei einem Verkehrsunfall anrufst. Der wohl wichtigste Fall ist, wenn es sich um Personenschaden oder größere Sachschäden handelt. Aber auch bei komplexen Unfallsituationen, zum Beispiel mehrere Unfallbeteiligte, oder die Unfallgegner sind zerstritten und es herscht keine Kooperationsbereitschaft ist es wichtig die Polizei zu kontaktieren.
Nach dem Eintreffen der Polizei, beginnt die polizeiliche Unfallaufnahme. Dokumente, so wie Fotos und Protokolle, sind eine wichtige Grundlage für die Polizei und auch für die Haftpflichversicherung. Deshalb ist die bildliche Aufnahme vom Unfallort dringend zu empfehlen. Bei klassischen Bagatellschäden, wie zum Beispiel kleine Blechschäden, sollten sich sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte den ganzen Aufwand ersparen. Dann ist es zu empfehlen, dass sich Unfallgegner und Unfallopfer sich so einig werden.
Durch den Einsatz der Polizei entstehen für Dich keine Kosten, denn die Aufnahme des Verkerhsunfalls der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung dient. Eine offizielle Frist für die Schadensaufnahme durch den Gesetzgeber gibt es nicht. Jedoch wird empfohlen solch eine Schadensmeldung und auch die Sichtung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden durchzuführen.
Unfallverursacher - Unfallbericht anfertigen
Du solltest die Unfallbeschreibung nicht unterschätzen. Denn besonders, wenn es um die Schuldfrage geht bekommt die Unfallbeschreibung ihre Wichtigkeit. Besonders, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist und der Unfallgegner eine Teilschuld am Verkehrsunfall hat. Dann ist die genaue Beschreibung des Geschehens an der Unfallstelle entscheidend. Dementsprechend solltest Du Dir unmittelbar nach dem Unfall einige Minuten nehmen, um den Unfallbericht zu schreiben. Dies sollte unabhängig von der Aufnhame des Verkehrsunfalls durch die Polizei erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass bereits nach wenigen Tagen der tatsächliche Unfallhergang nicht mehr korrekt wiedergegebn werden kann, das zur widersprüchlichen Aussagen vor einem Verkehrsgericht führen kann.
Um nach dem Autounfall den Schaden an Deinem Auto festzustellen, wird epfohlen einen neutralen Kfz Gutachter hinzu zu ziehen. Der Kfz Gutachter kann den realistischen Wert und die Art des Unfallschadens an Deinem Auto einschätzen. Darüber hinaus kann der Kfz Gutachter Dich über Deine Rechte und Pflichten aufklären sowie Dir die Unfallabwicklung erläutern, wie zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung, Restwert des Unfallfahrzeugs oder die Wertminderung. Hierbei übernimmt die Kfz Versicherung des Geschädigten ein Teil der Kosten des Kfz Gutachters sofern es sich um ein Teilschuld handelt. Bist Du selbst an dem Verkehrsunfall schuld, so kannst Du die Kfz Gutachterkosten an Deine Kasko-Versicherung weiterleiten. Beachte jedoch, dass Du Deine Kasko-Versicherung vorher darüber in Kenntnis setzten solltest.
Sollte ich den Autounfall der Versicherung melden?
Als Unfallverursacher bist Du verpflichtet den Unfall unmittelbar nach dem Verkehrsunfall bei Deiner Versicherung zu melden. Es ist nicht unüblich, dass bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage nicht ganz eindeutig ist. Somit kommt es zu einer anteiligen Übernahme der Schadenkosten, die sogegannte Teilschuld greift ein. Hierbei wird die Teilschuld vor einem Verkehrsgericht geklärt oder die Versicherer einigen sich untereinander. Solltest Du eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben, dann wird auch an Deinem Auto reguliert. Da Du nun Deine Kfz Haftpflichversicherung in Anspruch nehmen wirst, wird, in der Regel, eine Hochstufung Deiner Versicherungsbeiträge folgen. Ausgenommen sind vertragliche Vereinbarungen. Tipp: Es gibt Verträge mit einer „Ein Unfall frei“ Vereinbarung.
Solltest Du einen Autounfall ohne Versicherung regeln?
Es gibt Situationen, in denen der Unfallverursacher den Schaden lieber selbst regulieren will. Ohne seine Versicherung einzuschalten. Dies hat natürlich einige Vorteile für Dich als Unfallverursacher. Deine Kfz Versicherung wird Deine Schadenfreiheitsklasse nicht Hochstufen. Oftmals befürchtet der Geschädigte, dass er über den Tisch gezogen werden könnte und willig solch eine Vereinbarung nicht ein. Damit Deine Kfz Versicherung Deinen Versicherungsbeitrag nicht anhebt, kannst Du Dich auch mit Deiner Kfz Verischerung einigen und die Schadenskosten übernehmen.
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